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Stiegen | Geländer | Vollholzhäuser

AGB

 

I. Allgemeines

  1. Abweichende oder zusätzliche Vertragsvereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf dem gegenseitigen Vertragsformular schriftlich niedergelegt und von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. Für den vorgelegten Vertrag gilt österreichisches Recht.
 

 

II. Lieferung

  1. Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferterminen kommt kein Fixgeschäft zustande. Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit und Naturmaßabgabe vergeben werden und zwar unter der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Lieferfrist.
  2. Bei der Bestellung oder spätestens bei Naturmaßnahme hat der Käufer den Aufbau der Fußböden bekannt zu geben. Die entstehenden Kosten bei falschen Angaben von Geschoßhöhen trägt der Käufer.
  3. Alle Wasser-, Gas-, Bodenheizungs-, Staubsauger- und Elektroleitungen sind dem Montagepersonal richtig anzugeben.Anderseits haften wir nicht für entstehende Schäden während der Montage.
  4. Notwendige Verputz-, Spachtel- und Malerarbeiten am Betonkern bei Betonstiegen, beziehungsweise das Ausbessern von montagebedingten Beschädigungen und Verschmutzungen im Boden-, Wand- und Deckenbereich werden vom Käufer getragen. Ein geeigneter und leicht zugänglicher Raum für das Sägen von Holz -oder Metallteilen wird vom Käufer beigestellt (Beachten Sie, dass es bei der Tätigkeit zur Verstaubung von Wänden und Böden kommen kann).
  5. Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montagearbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Kosten die durch Behinderung (auch im Zugangsverkehr zur Baustelle) entstehen, hat der Käufer zu tragen.
  6. Holzmuster dienen nur zur Orientierung und können von der tatsächlichen gelieferten Ware abweichen.
  7. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Lieferfirma verschuldet worden sind.
  8. Wir behalten uns sachlich gerechtfertigte geringfügige Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
  9. Änderungen einer Bestellung bewirken einen neuen Liefertermin und eine Preisanpassung.
  10. Eine eventuell erstellte Skizze ist eine Grobdarstellung und unverbindlich. Maßgeblich ist nur der von der Firma Steinkogler erstellte Produktionsplan, welcher auf Wunsch ausgehändigt wird, und den Hinweis „Produktionsplan“ enthält. Konstruktionsänderungen und Verbesserungen gegenüber angebotenen Leistungen bleiben der Firma Steinkogler vorbehalten.
  11. Bei Holz100 Produkten gelten zusätzlich die technischen Bestimmungen für Holz100 der Ing. Erwin Thoma GmbH.
 

 

III. Zahlung

  1. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen von max. 14% zu berechnen, überdies sind Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen.
  2. Die Fälligkeit der Rechnungssumme verzögert sich nur bei schriftlicher Geltendmachung erheblicher Mängel bis zu deren Erhebung.
  3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich netto Kassa bei Fakturenerhalt zu bezahlen.
 

 

IV. Eigentumsvorbehalte

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Kaufgegenstand noch gestellten Forderungen, Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Pfändung des Käufers behalten wir uns das Recht vor, die bereits gelieferte Ware wieder abzuholen, auch wenn diese bereits montiert wurde; der Kunde verzichtet bereits jetzt auf die Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen.
  3. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
 

 

V. Gewährleistung

  1. Der Besteller hat jede Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Die Mängelfreiheit hat jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung oder Fremdmontage zu erfolgen. Beanstandungen sind binnen 3 Tagen schriftlich zu melden, jedoch vor Beginn der Montage.
  2. Natürliche Farbunterschiede im Holz sind kein Grund zur Beanstandung.
  3. Die Haftung für Anspruch auf Schadenersatz dem Erstkäufer gegenüber, für Schäden die nachweislich auf Mängel unserer gelieferten Ware zurückzuführen sind, wird auf 3 Jahre beschränkt.
  4. Natürlicher Verschleiß oder fahrlässige Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, befreit von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.
 

 

VI. Umtausch, Storno

  1. Vertragsstornierungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden, im Übrigen sind wir berechtigt entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder einer Mindeststornogebühr von 30% zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
  2. Die Stornogebühr von 30% der vereinbarten Vertragssumme wird auch fällig, wenn der Kunde die Bestellung innerhalb von 2 Jahren ab der erfolgten Bestellung nicht abruft.
  3. Maßanfertigungen können weder storniert noch zurückgenommen werden.
 

 

VII. Preisgarantie

  1. Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb sechs Monaten ab Bestelldatum. Bei späterem Lieferwunsch werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet. Bei Bestellung „auf Abruf“ ist der gewünschte Liefertermin mindestens 2 Monate vorher bekannt zu geben.
  2. Kann die Ware nicht innerhalb von 2 Jahren ausgeliefert werden, weil sie nicht fristgerecht „abgerufen“ wird, so kommt Absatz VI. Punkt 2 zur Anwendung.
 

 

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für beide Teile ist Texing. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-3390 Melk.
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